In der Meerwasseranlage des ZMT (Foto: Tom Vierus)

Am ZMT werden für einige Forschungsprojekte Tierversuche eingesetzt. Das Institut ist in seiner tierexperimentellen Forschung den Grundsätzen des gesetzlich verankerten Tierschutzes verpflichtet. Dies umfasst auch den Respekt und den sorgsamen, schonenden Umgang mit den Tieren.

Das ZMT ist Mitglied der Initiative „Transparente Tierversuche“ der DFG. Die Senatskommission für tierexperimentelle Forschung bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Sommer 2021 die Initiative "Transparente Tierversuche“ begründet – gemeinsam mit der Initiative "Tierversuche verstehen". Ziel ist die Förderung von Transparenz und offener Diskussion zur Forschung mit Tieren.

Mit welchem Ziel forschen wir an Tieren?

Das ZMT betreibt gemäß seiner Mission Forschung für den Schutz und die Erhaltung von marinen und Küsten-Ökosystemen der Tropen. Ein wirkungsvoller Schutz dieser Lebensräume und ihrer Tierarten ist nur möglich, wenn Lebensweise und Anpassungsleistungen der Tiere bekannt sind und man die Wirkung von Umweltbedingungen, menschlichen Einflüssen und auch Schutzmaßnahmen auf diese Tiere beurteilen kann.

Am ZMT werden Tierversuche eingesetzt, um Forschungsfragen im Bereich Klimawandel, Umweltverschmutzung, Ökosystem-Veränderungen durch Ressourcennutzung, nachhaltige Aquakultur (IMTA) und neuartige Ernährungsformen aus dem Meer anzugehen.

An welchen Tiergruppen forschen wir?

Das Institut setzt für seine Tierversuche sowohl Tierarten ein, die nicht unter das Tierschutzgesetz fallen, wie Korallen oder Quallen, als auch Tiere, die dem Tierschutzgesetz unterliegen. Dabei handelt es sich um verschiedene Fischarten wie den Anemonenfisch (Amphiprion frenatus), den Milchfisch (Chanos chanos) oder den Schnapper (Lutjanus kasmira) sowie um Dekapodenarten wie die Mangrovenkrabbe (Uca tangeri).

Wo werden die Versuchstiere gehalten?

Ein wichtiger Faktor für das Wohlergehen der Tiere ist deren artgerechte Unterbringung in modernen Tierhaltungen. Die Anforderungen an die Tierhaltung sind in der betreffenden Europäischen Richtlinie (EU 2010/63) für jede Tierart spezifiziert und für die Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bindend.

Das ZMT betreibt eine Meerwasserversuchsanlage, in der ganzjährig tropische Organismen unter artgerechten Bedingungen gehalten werden können. Die tropischen Pflanzen und Tiere werden in Haltungs- und Versuchssystemen verschiedener Größen untergebracht (10 L Aquarium bis 3000 L Haltungssystem). Die Haltungsräume werden regelmäßig von der zuständigen Behörde des Landes Bremen überprüft.

Wie werden die Versuchstiere gehalten?

Für die optimale Haltung nutzen wir künstliches oder natürliches Seewasser, temperieren Luft und Wasser und erzeugen Strömungen. Gefüttert werden die Tiere mit auf den jeweiligen Organismus abgestimmtem Frost-, Lebend- oder Pelletfutter. Zudem wird das Verhalten der Tiere mit in die Haltungsbedingungen einbezogen. So werden z.B. Versteckmöglichkeiten angeboten und die Vergesellschaftung von Organismen ermöglicht. Auch in den Versuchsbecken werden die Bedingungen an den jeweiligen Organismus optimal angepasst.

Die tägliche Begutachtung aller Organismen wird von geschultem Personal mit langjähriger Erfahrung durchgeführt, um auffällige Tiere sofort identifizieren, isolieren und ggfs. behandeln zu können. Für eine Behandlung von erkrankten Fischen stehen wir in direktem Kontakt mit der Tierärztlichen Hochschule Hannover.

Ethische Rahmenrichtlinien

Tierversuche werden am ZMT nach dem 3R-Prinzip durchgeführt, das den ethischen Rahmen bei der Planung und Durchführung von tierexperimentellen Forschungsarbeiten vorgibt und auch die Grundlage des Deutschen Tierschutzgesetzes darstellt:

Wann immer möglich werden alternative, tierversuchsfreie Methoden eingesetzt (Replacement), die Anzahl der eingesetzten Tiere wird minimiert, wenn keine alternativen Methoden zur Verfügung stehen (Reduction) und es werden modernste Methoden eingesetzt und ggf. weiterentwickelt, um Schäden und Leiden von Tieren in wissenschaftlichen Verfahren zu reduzieren (Refinement).

Diese Maßnahmen befinden sich in ständiger Überprüfung und sind auch Gegenstand bei der Beantragung von Tierversuchsvorhaben. Sie dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie von der zuständigen Landesbehörde genehmigt wurden.

Tierschutzbeauftragte:r und Tierschutzausschuß

Jede öffentliche und private Einrichtung in Deutschland, an der Forschende Tierversuche durchführen, ist gesetzlich verpflichtet, einen/eine Tierschutzbeauftragte/n und einen Tierschutzausschuss zu benennen. Auch das ZMT hat einen Tierschutzbeauftragten und einen Tierschutzausschuss zur Unterstützung in Tierschutzfragen eingesetzt.

Der/die Tierschutzbeauftragte berät die Wissenschaftler:innen in allen Fragen, die das Tierwohl betreffen. Die Person ist in die Planung der tierexperimentellen Studien eingebunden und hat kontrollierende Funktion bei der Durchführung der Experimente und der Haltung der Tiere. Sie ist darüber hinaus Ansprechpartner:in für behördliche Anfragen. Der/die Tierschutzbeauftragte wird vom Tierschutzausschuss unterstützt. Ihm gehören am ZMT der/die Tierschutzbeauftragte selber und drei wissenschaftliche und technische Mitarbeiter:innen aus dem Bereich der tierexperimentellen Forschung an.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!