Graphiken und Symbole der Illustration: Integration and Application Network (https://ian.umces.edu/media-library/)

141 Länder (02.01.2024) haben ein völkerrechtliches Übereinkommen zur Nutzung genetischer Ressourcen unterzeichnet (siehe Länderliste). Dieses als Ergänzung zur "Convention on Biological Diversity" in Nagoya (Japan) verabschiedete Protokoll reguliert seit dem 12 Oktober 2014 den Zugang zu nicht-menschlichem biologischem Material („genetische Ressourcen“) für Forschungszwecke. Aber auch Länder, die das Nagoya Abkommen nicht unterzeichnet haben, können von Vorteilsausgleichen betroffen sein, die sich aus einer solchen Nutzung ergeben. Das standardisierte Verfahren, das den Zugang zu biologischem Material und auch den möglichen Vorteilsausgleich beschreibt, wird ABS (Access and Benefit-Sharing) genannt.

Wissenschaftlich Forschende am ZMT benötigen daher bei der Arbeit mit biologischem Material möglicherweise eine ABS-Genehmigung und müssen ein Vorteilsausgleichabkommen unterzeichnen. Details zur ABS-Implementierung am ZMT stehen auf der ZMT-Intranetseite "Nagoya" bei Alfresco.

Bei der Arbeit in den Vertragsstaaten des Nagoya-Protokolls wird am Ende des ABS-Verfahrens auch eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Declaration) über das EU-weite Portal DECLARE abgegeben. Zuwiderhandlungen gegen das Nagoya-Protokoll können zur Beschlagnahmung von Forschungsmaterial, Geldstrafen und dem Verhindern von Veröffentlichungen der jeweiligen Forschungsergebnisse führen.

Eine gute Einführung in die Verpflichtungen, die sich aus dem Nagoya-Protokoll ergeben, finden sich auf den unten aufgeführten Internetseiten. Wer Fragen zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls am ZMT hat, kann eine E-Mail schicken an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der deutsche Nagoya Protocol HuB (Hilfe und Beratung) stellt umfangreiches Informationsmaterial und gute Übersichten zur Verfügung. Dort werden auch konkrete Beispiele zur Umsetzung einzelner Forschungsprojekte in verschiedenen Ländern beschrieben: https://www.nagoyaprotocol-hub.de

Das Access and Benefit-sharing Clearing-House (ABSCH) ist eine internationale Plattform für den Austausch von Informationen über Zugang und Vorteilsausgleich: https://absch.cbd.int/en/

Das Bundesamt für Naturschutz überwacht in Deutschland die Umsetzung des Nagoya Protokolls und betreibt diese Webseite: https://www.bfn.de/nagoya-protokoll

Das Leibniz Institut DMSZ beschreibt die einzelnen Schritte bis zur Erlangung der Sorgfaltserklärung: https://www.dsmz.de/collection/nagoya-protocol

Kontakt:
Nagoya Beauftragter des ZMT
Dr. Achim Meyer
Tel: +49( 0)421 238 00 - 131
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