Integrität in der Forschung ermöglicht es anderen, Vertrauen in die angewandten Methoden und die daraus resultierenden Ergebnisse zu haben. Die gute Forschungspraxis am ZMT basiert auf den Grundprinzipien der Integrität in der Wissenschaft. Diese Grundsätze sind im europäischen Verhaltenskodex definiert (Allea, page 4):

Zuverlässigkeit bei der Gewährleistung der Qualität der Forschung betreffend die Konzeption, Methodik, Analyse und Ressourcennutzung. Ehrlichkeit bei der Entwicklung, Durchführung, Überprüfung, Berichterstattung und Kommunikation von Forschungsarbeiten in transparenter, fairer, vollständiger und unvoreingenommener Weise. Respekt für Kollegen, Forschungs-teilnehmer, die Gesellschaft, Ökosysteme, das kulturelle Erbe und die Umwelt. Rechenschaftspflicht für die Forschungsarbeit, von der Idee bis zur Veröffentlichung, für deren Verwaltung und Organisation, für Ausbildung, Aufsicht und Betreuung und für ihre weiteren Auswirkungen.

 

Gute wissenschaftliche Praxis und Ombudsstellen

Das ZMT hat sich dem Leibniz-Kodex für Gute Wissenschaftliche Praxis verpflichtet und legt in seinen weiteren Leitlinien zusätzliche Standards guter wissenschaftlicher Praxis, Definitionen von Fehlverhalten und die Rolle des Ombudsausschusses der Leibniz-Gemeinschaft fest (siehe: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am Leibniz-Zentrum für Marine Tropenforschung). Details zur Umsetzung finden sich auch auf der ZMT-Website „Ombudsperson“.

Forschungsethik

Bei der Forschungsfreigabe am ZMT prüft ein Ethikausschuss die Forschungsziele und -methoden der Forscher, um sicherzustellen, dass die Forschung in einer Weise durchgeführt wird, die die Würde, die Rechte und die Sicherheit der Forschungsteilnehmer schützt, und dass das Forschungsdesign ethisch einwandfrei ist und voraussichtlich die erwarteten Ergebnisse liefern wird. Weitere Informationen über das obligatorische Formular für die ethische Freigabe des Fachbereichs Sozialwissenschaften stehen auf der ZMT-Intranetseite „Ethical Clearance”.

Tierversuche

Einige Studien am ZMT sind auf Tierversuche angewiesen. Die Wissenschaftler nehmen ihre Verantwortung für das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Tiere sehr ernst. Tierversuche werden nach dem 3R-Prinzip durchgeführt, d.h. alternative, tierversuchsfreie Methoden werden eingesetzt, wann immer dies möglich ist (Replacement), die Anzahl der eingesetzten Tiere wird minimiert, wenn keine alternativen Methoden zur Verfügung stehen (Reduction), und es werden modernste Methoden eingesetzt und ggf. entwickelt, um Schäden und Leiden von Tieren in wissenschaftlichen Verfahren zu reduzieren (Refinement). Das ZMT hat einen Tierschutzbeauftragten und einen Tierschutzausschuss zur Unterstützung in Tierschutzfragen eingesetzt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite  „Tierschutz am ZMT”.

 

Das Nagoya-Protokoll

Das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich (ABS)  ist ein internationales Abkommen, das eine faire und gerechte Aufteilung der Vorteile zum Ziel hat, die sich aus der Nutzung (Forschung und/oder Entwicklung) genetischer Ressourcen (und/oder des damit verbundenen traditionellen Wissens) ergeben. Das ZMT hat im Jahr 2022 einen Nagoya Compliance Advisor ernannt, der die Forschenden in den Bereichen Zugangsverpflichtungen, Benefit-Sharing-Verpflichtungen und Compliance-Verpflichtungen unterstützt. Weitere Informationen sind auf der ZMT-Website „Das Nagoya-Protokoll am ZMT” zu finden.